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Verrechnung & Rückerstattung

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Kostenrückerstattung für die Therapie von der Krankenkasse


ErgotherapeutInnen dürfen nur nach ärztlicher Zuweisung tätig sein.
Sie benötigen daher für jeden 10er Block eine neue Überweisung.Die Zuweisung müssen Sie wiederum von ihrer zuständigen Krankenkasse genehmigen lassen, um die Kostenrefundierung der Kasse zu erhalten.

Eine Therapieserie umfasst 10 ergotherapeutische Einheiten à 30 Minuten , 45 Minuten bzw. 60 Minuten.Am Ende der Therapieserie erhält der Patient eine Honorarnote, wobei sich die Kosten für eine Einheiten auf € 35.- bzw. € 55.- belaufen.

Je nach Sozialversicherungsträger werden die entstandenen Kosten teilweise rückerstattet. Auch Hausbesuche können verordnet werden, wofür die Krankenkassen auch teilweise die Kosten übernehmen.

Die Honorarnote muss innerhalb 14 Tage beglichen werden, da ansonsten Mahnspesen anfallen.

Tarife für 60 Minuten Therapie

GKK € 22,50
VAEB € 50,75
BVA € 49,27
SVA € 50,50

 
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